
Klassen
A1
- Leichtkraftrad (bis 125 ccm, Geschwindigkeitsbegrenzung: 80 Km/h)
- Einstieg ab dem 16. Lebensjahr möglich
- Einsparung durch Anrechnung bei Führerschein-Erweiterung (ab 18. Lebensjahr...)
A2
A
- Motorrad ohne Leistungsbegrenzung (unbeschränkt)
- Direkteinstieg ab dem 25. Lebensjahr möglich
- Motorrad mit Leistungsbegrenzung (beschränkt auf 25 KW)
- Einstieg ab dem 18. Lebensjahr
- nach 2 Jahren automatische Aufhebung der Begrenzung (ohne Umschreibung oder Nachweis / Prüfung)
B
- "PKW-Führerschein" Führung eines Kraftfahrzeuges bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (PKW und LKW)
- Einstieg ab dem 18. Lebensjahr
BE
- für Anhängerbetrieb über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (unter bestimmten Voraussetzungen)
- sinnvoll und notwendig z. B. bei Pferdebesitzern und Handwerkern....
AM
- Roller oder Leichtkraftrad (bis 50 ccm, Geschwindigkeitsbegr.: 45 Km/h)
- Einstieg ab dem 16. Lebensjahr möglich
Mofa
- Prüfbescheinigung (ab dem 15. Lebensjahr)
L
- Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 32 Km/h)
- zwei zulassungsfreie Anhänger dürfen mitgeführt werden (dann max. 25 Km/h)
- ab dem 16. Lebensjahr möglich
Dies und noch mehr erläutern wir Ihnen gerne ausführlich im persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an! Vereinbaren Sie einen Termin - gerne auch außerhalb unserer Bürozeit!